FAQ

Welche Voraussetzungen MUSS man erfüllen, um IPSC zu schießen ?
  • Der Weg beginnt mit der Mitgliedschaft im Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) bzw. in einem seiner örtlichen Vereine und Gruppen - zum Beispiel UNS. Zur Anmeldung ist ein eintragsfreier Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) erforderlich. Um Großkaliber (ab Kaliber 9 mm) schießen zu dürfen muss man volljährig sein. Beim BDS bzw. im Verein lernt man unter fachkundiger Anleitung die Grundlagen des Schießens in verschiedenen Disziplinen kennen. Innerhalb der 12-monatigen "Bewährungszeit" absolviert man die Sachkundeprüfung nach dem Waffengesetz und - wenn man IPSC schießen möchte - den Sicherheits- und Regeltest (SuRT). In der "Bewährungszeit" kann man mit einer Waffe des Vereins trainieren und auch an Wettkämpfen teilnehmen. Nach mindestens einem Jahr regelmäßigem Trainings im Großkaliberschießen kann man bei seinem Verein sein Bedürfnis zum Erwerb einer eigenen Waffe vortragen. Nach Feststellen der regelmäßigen Teilnahme am Training bzw. an Wettkämpfen (mit Leihwaffe) und der grundlegenden Zuverlässigkeit kann der Schütze mit einer Bescheiningung bei seiner zuständigen Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte (WBK) zum Erwerb einer eigenen Waffe beantragen. Personen unter 25 Jahren benötigen ferner noch ein psychologisches Gutachten. Am IPSC-Schießen kann man nach abgelegtem SuRT bereits teilnehmen (auch mit Leihwaffe).

Was kostet der Spaß ?

Nix ist umsonst. Viele Kosten sind einmalig, manche laufend.
  • Einmalig: Führungszeugnis, Aufnahme in den BDS bzw. in einen Verein, Gebühren für Sachkundeprüfung und SuRT, Gebühren für alle Vorgänge zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK), Anschaffung von Waffen und erforderlicher Aufbewahrungsmöglichkeit (Tresor), div. Ausrüstung
  • Laufend: Jahresbeiträge für die Mitgliedschaft, Startgebühren für die Teilnahme an Wettkämpfen, Standgebühren, Munitionskosten